Wir wollen ein Ort sein, an dem sich alle wohlfühlen können. Deshalb tolerieren wir keinerlei Diskriminierungen. Seid nett zueinander und respektiert individuelle Grenzen. Übergriffe und Belästigungen haben auf dem Festival keinen Platz. Braucht ihr Hilfe oder geht`s Euch schlecht? Sprecht uns an, wenn ihr uns braucht. Sprecht das Team an oder kommt zu unserem Safer Space. Wir sind gemeinsam verantwortlich für ein gutes Miteinander. Fällt Euch was auf? Schaut nicht weg. Awareness ist eine Aufgabe für alle.
Bei unserem Festival gibt es ein Awareness-Team, das du ansprechen kannst, wenn du dich in einer Situation unwohl fühlst. Am Awareness-Infostand oder an den Bars kannst du nach uns fragen und Ihr erkennt uns an unseren lila Warnwesten. Wir haben einen ruhigen Raum, in den wir uns zurückziehen können.
Wir achten und respektieren deine Vorstellung, wie du mit der diskriminierenden Erfahrung umgehen möchtest. Wir hören dir zu und nehmen dich ernst. Wir können Gespräche mit den Personen, die sich diskriminierend verhalten haben, begleiten oder für dich führen. Wir können Personen, die sich diskriminierend verhalten gegebenenfalls auch von der Veranstaltung ausschließen.
Was könnt ihr selbst tun?
- Bitte geht achtsam mit euren eigenen Grenzen und den Grenzen anderer um.
- Unterstützt euch gegenseitig im Freund: innenkreis oder innerhalb eurer Bezugsgruppe.
- Sprecht diskriminierendes Verhalten an.
- Lasst Personen, die diskriminiert wurden, nicht damit allein – außer sie wollen es selbst so.
- Wenn Ihr allein nicht weiterkommt, holt euch Unterstützung beim Awareness Team.
- Wenn das Awareness-Team auf Euch zukommt!? Zeigt bitte Verständnis für Personen, die euer Verhalten diskriminierend finden – Verhalten kann man ändern. Bitte seid respektvoll. Wir wollen, dass ihr und alle anderen Gäste eine schöne Veranstaltung haben können.
Wir wollen, dass alle an dem Festival teilnehmen können. Es wird eine rollstuhlgerechte mobile Toilette geben. Wer eine Begleitperson braucht, kann diese kostenlos mitbringen. Die Person mit Beeinträchtigung zahlt den normalen Ticketpreis. Der Bereich vor der Main Stage ist flach und geteert. Die OPEN SPACE AREA ist auf festem Kiesboden und Rasen mit einer ganz leichten Schräge. Falls ihr spezielle Unterstützung braucht, um am Festival teilnehmen zu können, meldet euch bitte bis spätestens 1.5.25 bei anna.bauregger@kjr-dachau.de. Wir werden vielleicht dieses Mal nicht alles umsetzen können, aber wir lernen mit euch zusammen für das nächste Festival.
Das Ticket wird vor Ort vom Veranstalter durch Abriss und/oder Scan entwertet und gegen ein Festivalbändchen eingetauscht. Danach verliert das Ticket seine Gültigkeit und ist auch nicht mehr übertragbar. Mit dem Festivalbändchen kann man das Gelände verlassen und wieder betreten. Das Bändchen ist nicht übertragbar. Bei Verlust des Festivalbändchens gibt es keine Erstattung.
Beim Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch unsere Security statt.
Verboten sind:
- Rucksäcke und Taschen über DIN A3 Größe
- Flaschen
- Tetra Paks
- alkoholische und nichtalkoholische Getränke
- Hartplastik- oder Glasbehälter
- Feuerwerkskörper
- Wunderkerzen
- weitere pyrotechnische Gegenstände
- Regenschirme über Handtaschengröße
- Klappstühle oder andere Sitzgelegenheiten
- Hieb-, Schuss- Stichwaffen jeglicher Art
- sonstige als Schlagwerkzeuge geeignete Gegenstände (Ketten, Stangen etc.)
- Professionelle Bild- und Tonaufnahmegeräte ohne Akkreditierung
- Go Pros, Selfiesticks,
- Thermoskannen
- Spraydosen, Kanister, Fässer, Dosen
- Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen
- Drogen
- (Haus-)Tiere
Der Veranstalter ist bei Zuwiderhandlung der Festivalregeln berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, insbesondere dann, wenn der:die Besucher:in nicht bereit ist, unerlaubte Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes bestehen).
Mit dem Festivalbändchen kann man das Gelände verlassen und wieder betreten. Das Bändchen ist nicht übertragbar. Bei Verlust des Festivalbändchens gibt es keine Erstattung.
Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes ist das unbeschädigte Armband vorzuweisen, ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.
Der Veranstalter ist bei Zuwiderhandlung der Festivalregeln berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, insbesondere dann, wenn der:die Besucher:in nicht bereit ist, unerlaubte Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes bestehen).
Die Veranstaltung ist eine Freiluftveranstaltung und findet bei jedem Wetter statt. Ausnahmen sind wetterbedingte Umstände (Gewitter, Sturm usw.), höhere Gewalt, behördliche Anordnung, gerichtliche Entscheidung oder andere wichtige Umstände mit Auswirkung auf die Sicherheit der Besucher:innen. Dies kann zu einer Änderung des Ablaufs oder einem Abbruch bzw. einer Absage führen.
Wird die Veranstaltung abgesagt oder deren Durchführung abgebrochen oder unmöglich, so hat der:die Besucher:in keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Weiterhin hat der:die Besucher:in keinen Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Dies gilt für alle Gründe, ob sie vom Veranstalter zu verantworten sind oder nicht.
Bei der Veranstaltung können kurzfristig Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich, im Falle der Absage einzelner Künstler:innen(gruppen) um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des:der Besucher:in wegen der Absage einzelner Künstler:innen(gruppen) bestehen nicht.
Bring als Altersnachweis einen Ausweis mit: Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass.
Alkohol wird nur an Personen ausgeschenkt, denen laut Jugendschutzgesetz der Konsum von Alkohol erlaubt ist. Dafür erhalten alle Besucher:innen ab 16 Jahren ein farbig markiertes Armband.
Cannabis-Konsum: Das Festival findet direkt am und im Jugendhaus Karlsfeld statt. Deshalb ist kiffen auf dem gesamten Festivalgelände gesetzlich verboten.
Der Kreisjugendring Dachau als Veranstalter des FünfSieben Festivals ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe. Von daher ergeben sich Besonderheiten im Jugendschutz:
- In der kostenlosen Open Space-Area mit Youth Stage gilt: Ohne Altersbeschränkung. Wir übernehmen keine Aufsichtspflicht! Die Area endet um 22 Uhr.
- Im kostenpflichtigen Bereich vor der Main Stage gilt:
- Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen sich ausschließlich mit einer erziehungsberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person im Bezahlbereich vor der Main Stage befinden.
- Jugendliche zwischen 14 bis einschließlich 17 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr alleine auf dem Gelände aufhalten.
- Das Festival endet um 23:30 Uhr
- Bitte beachten Sie, dass die Lautstärke vor den Bühnen für Kinder nicht geeignet ist, sie können Schäden am Gehör davontragen. Eltern sind verantwortlich für ausreichenden Gehörschutz der Kinder. Setzen sie Kindern z.B. schalldämmende Kopfhörer auf.
- Es gilt das Jugendschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung.
- Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern bestimmt. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt unter 18-Jähriger am Festival. Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen.
- Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden. Stark angetrunkenen Gästen wird der Eintritt zum Festivalgelände vom Ordnungsdienst / den Securitys verwehrt.
Der:die Besucher:in hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher/innen und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungsdienstes / der Securitys ist unbedingt und zu jeder Zeit Folge zu leisten.
Die Besucher:innen werden vor pöbelnden und alkoholisierten Gästen geschützt. Wer andere Gäste belästigt oder bedroht, muss das Festivalgelände verlassen.
Stark angetrunkenen Gästen wird der Eintritt auf das Festivalgelände vom Ordnungsdienst / den Securitys verwehrt.
Es ist dem:der Besucher:in verboten,
- den Veranstaltungsablauf zu stören,
- strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen, dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
- Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,
- Anlagen und Einrichtungen zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,
- das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,
- mit Gegenständen aller Art zu werfen,
- Werbung jeglicher Art zu betreiben, Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,
- Dritte unerlaubt zu fotografieren, zu filmen oder das gesprochene Wort aufzuzeichnen,
- Absperrungen zu umgehen oder erkennbar nicht dem Gast zugängliche Bereiche zu betreten oder anderen dabei behilflich zu sein,
- außerhalb der Toiletteneinrichtung seine Notdurft zu verrichten,
- in der Umgebung des Festivalgeländes wild zu campen.
- Äußerungen mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise zu verbreiten, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Dritte aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung, körperlicher Erscheinung oder sexueller Orientierung zu erniedrigen oder zu demütigen
- Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Verstoß gegen die Festivalregeln und dann, wenn ein:e Besucher:in auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z. B. sexuelle Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den:die Besucher:in – sofern erforderlich auch ohne jegliche Vorwarnung – von der Veranstaltung auszuschließen.
Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel gilt immer die Aussage des Sicherheitspersonals und der Festival-Crew.
Der Veranstalter ist bei Zuwiderhandlung der Festivalregeln berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittsberechtigung ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.
Professionelle Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis gestattet. Bitte wende dich für eine Akkreditierung an: anna.bauregger@kjr-dachau.de
Auf dem Festival werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der:die Besucher:in unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines:ihres Bildnisses und seiner:ihrer Stimme ein für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, beispielsweise über das Internet).
- Die vertragliche wie gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht
- für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
- in Fällen leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters, für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen;
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten für die Haftung des Veranstalters, seiner Organe, Mitarbeiter:innen und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
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